AGB
§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen K/K Promotion (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern sowie Auftragnehmern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern oder Auftragnehmern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung durch die Agentur ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§2 LEISTUNGEN & ZAHLUNGEN
Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot, Rahmenvertrag oder Einzelauftrag definierten Leistungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer kann folgende Skontoregelung in Anspruch nehmen:
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10 % Skonto bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum.
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5 % Skonto bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum.
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Ab dem 15. Werktag bis einschließlich 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ist der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig.
Die Auszahlung an Auftragnehmer erfolgt nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung sowie nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung innerhalb von 30 Kalendertagen auf das vom Auftragnehmer benannte Konto, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Weitere Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag oder Einzelauftrag.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§3 STORNIERUNG UND AUSFALLHONORARE
Sagt ein Auftragnehmer einen verbindlich bestätigten Einsatz ohne wichtigen Grund weniger als 72 Stunden vor Einsatzbeginn ab und stellt keinen von der Agentur akzeptierten Ersatz, ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, höchstens jedoch 250 EUR, geltend zu machen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Einsatz beträgt die Vertragsstrafe 100 % des vereinbarten Honorars, höchstens jedoch 500 EUR.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.
§4 STATUS DER AUFTRAGNEHMER
Auftragnehmer erbringen ihre Leistungen als selbstständige Unternehmer.
Durch die Zusammenarbeit wird kein Arbeitsverhältnis zwischen Agentur und Auftragnehmer begründet.
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte sowie die Erfüllung sämtlicher sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die Annahme von angebotenen Einsätzen.
§5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte und Informationen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig zu prüfen und die vereinbarten Leistungen fachgerecht, gewissenhaft und fristgerecht auszuführen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
§6 EINSATZNACHWEISE UND DOKUMENTATION
Auftragnehmer sind verpflichtet, die Durchführung ihrer Leistungen auf Verlangen der Agentur durch Tätigkeitsberichte, Stundennachweise, Fotodokumentationen oder sonstige geeignete Nachweise zu dokumentieren.
Soweit dies für die Abrechnung oder den Nachweis gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist, sind die entsprechenden Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen.
Die Agentur ist berechtigt, Auszahlungen bis zur Vorlage erforderlicher Nachweise zurückzuhalten.
§7 KUNDENSCHUTZ UND UMGEHUNGSVERBOT
Auftraggeber verpflichten sich, während der laufenden Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Projekts keine durch K/K Promotion vermittelten Auftragnehmer direkt oder indirekt zu beschäftigen, zu beauftragen oder vertraglich zu binden, ohne vorherige Zustimmung der Agentur in Textform.
Auftragnehmer verpflichten sich, während der laufenden Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Projekts keine durch K/K Promotion vermittelten Auftraggeber direkt oder indirekt außerhalb der Agentur zu betreuen oder Vertragsverhältnisse mit diesen einzugehen, sofern keine vorherige Zustimmung der Agentur in Textform vorliegt.
Auftragnehmer verpflichten sich ferner, Kunden der Agentur während laufender Projekte nicht unmittelbar oder mittelbar für eigene Leistungen abzuwerben.
Von diesen Regelungen ausgenommen sind Fälle, in denen die Agentur vorab ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§8 VERTRAGSSTRAFE
Bei schuldhafter Verletzung des Kundenschutzes oder Umgehungsverbots gemäß §7 verpflichtet sich die verletzende Partei zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.
Die Vertragsstrafe beträgt bis zu 5.000,00 EUR je Verstoß und wird von der Agentur nach billigem Ermessen festgesetzt.
Die Angemessenheit kann durch das zuständige Gericht überprüft werden.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten. Bereits gezahlte Vertragsstrafen werden auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.
§9 REISEKOSTEN UND AUSLAGEN
Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Mautkosten und sonstige Auslagen werden nur erstattet, sofern dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage geeigneter Belege.
§10 VERTRAULICHKEIT
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen vertraulichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundendaten, Preislisten, Kalkulationen, Kampagnenkonzepte, Marketingstrategien, Zugangsdaten, interne Prozesse, Geschäftszahlen sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§11 NUTZUNGSRECHTE UND ARBEITSERGEBNISSE
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Inhalte, Dokumentationen, Fotografien oder sonstigen Werke verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber bei der Agentur.
Erst mit vollständiger Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
§12 HAFTUNG
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Auftragnehmer haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Beschädigungen von Kundeneigentum, Werbemitteln, Fahrzeugen, Messeausstattung oder sonstigen Arbeitsmitteln sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen.
§13 HÖHERE GEWALT
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Unruhen, Verkehrsbehinderungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
§14 DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Soweit Auftragnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichten sie sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie etwaiger Weisungen der Agentur oder des jeweiligen Auftraggebers.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Agentur.
§15 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Laufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag oder Einzelauftrag.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Verstößen gegen Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten oder bei schuldhaftem Nichterscheinen zu bestätigten Einsätzen.
§16 EINSATZABSAGE DURCH AUFTRAGNEHMER
Sagt ein Auftragnehmer einen bereits bestätigten Einsatz ohne wichtigen Grund weniger als 72 Stunden vor Einsatzbeginn ab oder erscheint nicht zum Einsatz, ist die Agentur berechtigt, nachweislich entstandene Mehrkosten geltend zu machen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§17 SCHRIFTFORM
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
§18 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von K/K Promotion.
§19 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
